Tragende Säule des vernischen Staatswesen ist der Adel, welcher sich in die Peerage und die Gentry unterteilt. Während letztere mehr oder weniger privilegierte Grundbesitzer sind, wirken die Peers u.a. an der Gesetzgebung mit, da ihnen einen Sitz im House of Peers zusteht. In absteigender Reihenfolge kennt die Peerage die Titel Duke, Marquis und Earl. Dabei stehen die Earls den acht Counties vor und sind Verwalter der kleinsten politischen Einheit. Diese acht, sowie der Duke o Verness, der Duke o Ergyll, der Marquis o Sterling, der Marquis o Glenverdeen und der Marquis o Ergyll werden als Hereditary Peers bezeichnet, während die Träger der sogenannte Courtesy Titles als Life Peers bezeichnet werden.

Dem Hoose o Peers steht – als primus inter pares – der, von der Krone berufenen, Lord Heich Stewart vor. Er verwaltet auch den Thron, falls dieser vakant sein sollte.