Zur Hilfe ihrer Regierung beruft die Krone das Privy Cooncil, welchem der First Meinister vorsteht. Er trägt gegenüber dem Regenten die Verantwortung und versieht die Verwaltung des Landes. Sobald ein First Meinister durch die Krone berufen wurde, bedarf er zum Amtsantritt das Vertrauen des Hoose o Peers. Versagt dieses drei Mal hintereinander das Vertrauensvotum, so kann es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen First Meinister wählen. Auf Vorschlag der Krone, des Privy Cooncils oder einem seiner Mitglieder erläßt das Hoose o Peers die grundsätzlichen Gesetze (Acts) des Ryal Realms. Die Gesetze treten mit der Proklamation durch den König in Kraft. Verweigert der König einem Gesetz die Zustimmung, so bedarf es einem erneuten Beschluss des Hoose o Peers, für den eine 7/8-Mehrheit notwendig ist. Die Krone kann im Rahmen des Regierungshandelns Verordnungen (Orders) erlassen, welche von dem First Meinister gegengezeichnet werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Zur Repräsentation der Bevölkerung im Ryal Realm existiert die Forgaitherin o Glens, deren Mitglieder von allen Bürgern und Angehörigen der Gentry gewählt werden. Die Mitglieder haben das Recht, Anträge im Hoose of Peers zu stellen. Die Forgaitherin kann zudem mit absoluter Mehrheit den First Meinister o Glenverness von seinem Amt abberufen. Repräsentativorgan aller Clans im Ryal Realm ist die Clans‘ Heich Commission mit Sitz in Sterling. Ihr obliegt die Beschlussfassung zu clanübergreifender Regelungen, die Rechtsprechung bei Auseinanderstzungen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Clans, das Recht Anträge in das Hoose o Peers einzubringen, das Recht Beschlüsse des Hoose o Peers abzulehnen; in diesem Fall bedarf es eines erneuten Beschlusses des Hoose, für den eine 2/3-Mehrheit notwendig ist sowie das Recht einen neuen Träger der vernischen Krone einzusetzen, sollte der Monarch zum Schaden des Ryal Realms handeln.