Durch den Ryal Parliaments Act wurde mit der Forgaitherin o Glens ein von Bürgern und Gentry gewähltes Parlament im Ryal Realm eingerichtet. Die Mitglieder der Forgaitherin werden in geheimer, gleicher, freier und direkter Wahl auf die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem System der Single Transferable Vote und unter Anwendung der Droop-Quote in den Wahlkreisen (Constituencies), welche mit den Counties deckungsgleich sind. Die Forgaitherin wird zu Beginn jeder Legislatur vom Träger der vernischen Krone eröffnet und gibt sich eine Geschäftsordnung (Standing Orders). Sie wählt aus ihrer Mitte heraus den Preses o the Glens, welcher die Sitzungen leitet und die Forgaitherin in allen Belangen nach innen und außen vertritt. Die Forgaitherin hat ein Antragsrecht im Hoose o Peers, und kann den First Meinister abberufen.