Zur Rechtsprechung im Ryal Realm o Glenverness existieren folgende Institutionen: der Grand-Court o Juistice, der Lower-Court o Juistice, die Clans‘ Heich Commission und der Croun-Court o Juistice. Sie üben diese unabhängig aus und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Grand-Court o Juistice wird durch das Hoose o Peers gebildet. Dazu wählt das Hoose auf ein Jahr den Lord Heich Juisticiar, welcher juristisch ausgebildet sein muss. Der Lower-Court o Juistice wird durch die Forgaitherin o Glens gebildet. Dazu wählt sie auf ein Jahr den Lord Juistice General, welcher juristisch ausgebildet sein muss. Den Vorsitz im Grand-Court o Juistice führt der Lord Heich Stewart. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt allein dem Lord Heich Juisticiar. Beklagungsfähig sind vor dem Grand-Court o Juistice sämtliche Mitglieder der vernischen Peerage, sowie die Mitglieder Königlichen Familie. Den Vorsitz im Lower-Court o Juistice führt der Preses o the Glens. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt allein dem Lord Juistice General. Beklagungsfähig sind vor dem Lower-Court o Juistice sämtliche Mitglieder der vernischen Gentry, sowie alle Bürger und Einwohner des Ryal Realms. Revisionsinstanz ist in allen Fällen Croun-Court o Juistice. Dieser tagt unter dem Vorsitz der Krone, oder einem von dieser berufenen Lord Heich Constable. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt einer Jury, welche aus dem Lord Heich Juisticiar, dem Lord Juistice General, sowie dem Lord Chief o Clans besteht und ihre Beschlüsse mit Mehrheit fasst. Der zuständige Richter der Vorinstanz hat in der Jury jedoch kein Stimmrecht. In Fällen von Organstreitigkeiten ist in allen Fällen der Croun-Court o Juistice zuständig. Ist die Krone selbst prozessbeteiligt, so führt der Lord Heich Stewart den Vorsitz. Die Rechts- und Urteilsfindung obliegt einer Jury, welche aus dem Lord Heich Juisticiar, dem Lord Juistice General, sowie dem Lord Chief o Clans besteht und ihre Beschlüsse mit Mehrheit fasst.