Zur Hilfe ihrer Regierung beruft die Krone das Privy Cooncil, welchem der First Meinister vorsteht. Er trägt gegenüber dem Regenten die Verantwortung und versieht die Verwaltung des Landes. Sobald ein First Meinister durch die Krone berufen wurde, bedarf er zum Amtsantritt das Vertrauen des Hoose o Peers. Auch kann er von der Forgaitherin o Glens jederzeit aus dem Amt gewählt werden. Zur Effektivierung der Verwaltung können den Mitgliedern des Cooncils bestimmte Ressorts zugewiesen werden. Die Zuweisung erfolgt, nach Absprache mit den Betroffenen, durch den First Meinister. Die Ressortverantwortlichen Tragen den Titel „Caibinet Secretar for…“. Sie arbeiten eigenverantwortlich nach den Vorgaben des First Meinisters. Das Cooncil trifft seine Beschlüsse merheitlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des First Meinisters. Dem Privy Cooncil gehört gemäß Art. 2 der Ryal Order o Her Maijesty’s Croun Dependencies (2012/9/9) der vom Erzherzog ernannte Chief Minister der Mathildians Islands als Caibinet Secretar for the Croun Dependencies an.